
Waldbrandschutzverordnung
Mit 30. April tritt heuer die Waldbrandschutzverordnung der Bezirkshauptmannschaft Ried in Kraft.
In Waldgebieten und deren Gefährdungsbereichen ist das Rauchen und Anzünden von Feuer verboten.
Mit 30. April tritt heuer die Waldbrandschutzverordnung der Bezirkshauptmannschaft Ried in Kraft.
In Waldgebieten und deren Gefährdungsbereichen ist das Rauchen und Anzünden von Feuer verboten.