Waldbrandschutz – Verordnung
Ziemlich früh in diesem Jahr, aber auf Grund der Trockenheit wohl nötig gilt ab 7. April die Waldbrandschutz – Verordnung.
- In den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Ried im Innkreis sowie in deren Gefährdungsbereichen ist jedes Anzünden von Feuer und das Rauchen verboten.
- Ein Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.